Der Elternrat

Die Eltern jeder Gruppe wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied des Elternrates und einen Stellvertreter. Der Elternrat im Kinderhaus ist die Vertretung der Eltern der in dem Kinderhaus aufgenommenen Kinder. Die Amtszeit des Elternrates beträgt ein Jahr. Der Elternrat hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit im Kinderhaus zu unterstützen.

Der Elternrat hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Wahrnehmung von Elterninteressen

  • Konfliktmanagement

  • Organisationen von Elternaktionen (z.B. Etiketten-Flohmarkt)

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Auswertung des Elternfragebogens


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